Vergabegesetz – Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG)
Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts bei öffentlichen Aufträgen auf 9,00 Euro pro Arbeitsstunde zum 1. September 2016 (auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission); verschiedene Anpassungen u.a. zur Synchronisation mit dem bundeseinheitlichen Mindestlohn bis spätestens 2019 (laut Koalitionsvertrag der 6. WP), zur Verbesserung der Struktur und Übersichtlichkeit des Gesetzes sowie zur Vereinfachung in der Anwendung; Anpassung von Verweisen auf Vorschriften aus dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auf Regelungen der Vergabeverordnung (VgV), dadurch u.a. Anwendung von Vereinfachungen im Bereich oberhalb der Schwellenwerte auch für die Unterschwellenvergabe; Pauschalierung der Kostenerstattung
– Bezug: Entschließungsantrag (AfD) Drucksache 6/5171 27.09.2016 (1 S.) PDF
Quelle: Landtagsarbeit der AfD