Lübben, den 30.11.2015
Die AfD lehnt den Nachtragshaushaltsentwurf der Verwaltung ab. Die geplante Verschuldung und die Art der Investitionsmaßnahmen werden von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen.
Der vorliegende Nachtragshaushaltsentwurf des Landkreises Dahme-Spreewald steht vollständig unter dem Zeichen der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die damit verbundene Schaffung von Unterbringungsplätzen führt zu erhöhten Investitionsmaßnahmen von bis zu 30 Millionen Euro im Jahr, ohne dass eine angemessene Erstattung durch das Land dem entgegen stünde. Im Ergebnis plant die Verwaltung für 2016 einen Finanzmittelfehlbedarf (Verlust) von 23 Millionen Euro und für die Folgejahre von je ca. 16 Millionen Euro.
Dies wird dazu führen, dass die aktuellen liquiden Mittel von knapp 30 Millionen Euro binnen weniger Jahre nicht nur aufgebraucht sein werden; der Landkreis beginnt eine Politik der maß- und verantwortungslosen Verschuldung, die den Kreishaushalt langfristig aus dem Gleichgewicht bringen wird. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich mindestens vervierfachen.
All dies könnte noch akzeptiert werden, wenn es sich um nachhaltige Investitionen handeln würde. Aus der Bauverwaltung ist jedoch zu vernehmen, dass die Asylbewerberplätze nicht durch die Erstellung ordentlicher Gebäude abzusichern seien, da diese eine zu lange Bauzeit hätten. Das heißt im Umkehrschluss, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber wohl vor allem in Übergangsbauten, Containern und dergleichen untergebracht werden sollen. Bei solchen Anlagen ist jedoch die Nachnutzung kaum sinnvoll oder nur stark verlustbehaftet möglich. Der Landkreis plant also Investitionen ohne jegliche dauerhafte Nachhaltigkeit. Gleichzeitig werden wichtige und nachhaltige Investitionsmaßnahmen, wie etwa das Jobcenter in Königs Wusterhausen, verschoben oder nicht durchgeführt. Der Landkreis verspielt auf diese Weise sein komplettes Kapital, ohne auf Nachhaltigkeit der Investitionen zu achten. Das ist verantwortungslos.
Die Mitglieder des Kreistags sind verpflichtet, die Handlungen der Kreistagsverwaltung zu prüfen, und haben im Interesse der Bewohner des Landkreises auch ein Stimmrecht über den Kreishaushalt.
Grundlage jeglicher vernünftiger haushalterischer Entscheidung muss die Frage sein, ob eine Ausgabe vertretbar ist. Vertretbar sind Ausgaben dann, wenn sie der öffentlichen Versorgung dienen. Investitionen sind vertretbar, wenn durch sie die Infrastruktur für die Menschen und die Wirtschaft vor Ort verbessert werden (Straßen,
Kitas, Schulen usw.) und/oder wenn sie – durch entsprechende Standortaufwertung, Vermietbarkeit, Wiederkäuflichkeit o.ä. – nachhaltig sind. Keines dieser Kriterien trifft auf temporäre Unterbringungsbauten oder Container für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu.
Zudem wurde auch durch den Kreistag die Schaffung von Asylbewerberunterbringungskapazitäten nie als im originären Interesse des Landkreises stehend beschlossen, sondern stets als Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben nach Weisung gemäß § 2 (3) BbgKVerf umgesetzt. Während sich der Landkreis an die Umsetzung dieser Maßnahmen hält, wird von der Seite des Landes Brandenburg § 2 (5) BbgKVerf nicht eingehalten:
„(5) Werden die Gemeinden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Führt eine kommunale Zusammenarbeit zur Reduzierung der Kosten, so kann das Land vorsehen, dass diese Einsparung teilweise und zeitlich begrenzt bei den Gemeinden verbleibt.“
Es ist festzustellen, dass die Erstattung des Landes Brandenburg den horrenden und das Wohl des Landkreises gefährdenden Ausgaben für Unterbringungen in keinster Weise entspricht. Politisch ist es dann aber unrichtig, diese hohen Summen in den Nachtragshaushalt einzustellen und die niedrige Erstattung durch entsprechende Haushaltsplanung als Macht des Faktischen schlicht zu akzeptieren, ja eine hochdefizitäre Situation zu planen. Die AfD-Fraktion spricht sich für den Weg aus, Kosten ausschließlich in der Höhe ihrer Erstattung im Haushalt zu planen. Dies würde bedeuten, dass auch keine Kürzungen in all jenen Gebieten vorgenommen werden müssten, die ureigene Interessen des Landkreises betreffen. Die Mitglieder des Kreistags sollten ihre Kontrolle des Kreishaushaltes gemäß ihres demokratischen Auftrags schützen und Mittel für Aufgaben nach Weisung nur im Falle ihrer vollständigen Erstattung durch das Land freigeben. Der Landkreis ist rechtlich nicht zur Übernahme dieser Kosten im Haushalt zu zwingen; die Haushaltshoheit liegt in unserem hohen Haus, dem Kreistag, und sie ist an dieser Stelle politisch zu nutzen.
Die AfD-Fraktion lehnt zutiefst eine Politik ab, die den Pfad der vertretbaren Haushaltspolitik verlassen hat. In den politischen Diskussionen wird kein Argument der Standortaufwertung oder der Nachhaltigkeit mehr geführt; im Gegenteil, nachhaltige Investitionen werden durch Maßnahmen ersetzt, die allein der Umsetzung der katastrophalen „Willkommenspolitik“, die durch die Bundesregierung und nicht zuletzt Kanzlerin Merkel ohne demokratische Legitimierung verordnet wurde, dienen. Als verantwortungsvolle Abgeordnete müssen wir eine solche Politik durch ein Nein zum Haushaltsentwurf ablehnen. Der Landkreis ist für seinen Haushalt selbst verantwortlich. Die öffentlichen Gelder und damit die Steuerleistungen der Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Ausgaben zu schützen, ist Aufgabe jeglicher verantwortungsvoller Fraktion und damit auch der der Alternative für Deutschland im Kreistag Dahme-Spreewald.
für die AfD-Fraktion
Norbert Kleinwächter
Fraktionsvorsitzender