AfD in Ausschüsse des Kreistages gewählt.

Lübben, 18. Mai 2022. Im Rahmen der Kreistagssitzung wurde über die neue Zuteilung der Ausschüsse des Kreistages entschieden. Seitens der CDU/FDP/Bauern sollte dies der neu gegründeten Fraktion der AfD verweigert werden. Der Kreistag entschied jedoch anders. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Benjamin Filter:

„Auch gegen den Widerstand der CDU/FDP/Bauern wurden die Rechte unserer Fraktionen gewahrt und die Ausschüsse gemäß unserer Kommunalverfassung besetzt. Wir freuen uns auf unsere Aufgaben in den Ausschüssen und über einen Vorsitz in den Ausschüssen. Sachorientierte Arbeit stand und steht im Zentrum unseres ehrenamtlichen Engagements.“

Auch die Klärung der Namensrechte wurde im Kreistag thematisiert. Zur Uneinsichtigkeit der Alt-Fraktion ergänzt er:

„Unsere Wähler wollen ihre Anliegen durch eine Fraktion vertreten sehen, wo nicht nur AfD draufsteht, sondern auch AfD drin ist. Das ist bei unserer Fraktion der Fall. Alle Mitglieder sind auch Mitglieder der AfD – bei der Alt-Fraktion ist dies nur noch bei einer Person der Fall. Mittlerweile wurde der Alt-Fraktion ihr Mandat durch Kreis- und Landespartei de facto entzogen. Auch auf Bundesebene wird ein ähnlich lautender Beschluss folgen.“

// Kreistagsfraktion setzt Zeichen – von der Stasi bis zum Verfassungsschutz

// Kreistagsfraktion setzt Zeichen – von der Stasi bis zum Verfassungsschutz
Zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung brachte die AfD-Fraktion am 28.10. 2020 einen kontroversen Antrag ein. Dieser sah vor Transparenz bei etwaigen hauptamtlichen oder inoffiziellen Stasi-Tätigkeiten zu schaffen.
Die Fraktionen SPD und CDU/FDP/Bauern machten sich den Antrag zu eigen und erweiterten ihn. Der einbringende AfD-Fraktionär Benjamin Filter erklärt dazu:
„Der Erweiterung auf Prüfung etwaiger verfassungsfeindlicher Bestrebungen und der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses stimmen wir ohne großes Federlesen zu. Die AfD-Fraktion steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes.“
Der erweiterte Antrag der SPD und CDU/FDP/Bauern sieht vor, auch bei den Themen Verfassungstreue und Vorstrafenregister Transparenz zu schaffen. Die Fraktionsvorsitzende der AfD, Sylvia Bothe, dazu:
„Der weiteren Bearbeitung des Antrags im Kreistagsausschuß sehe ich entspannt entgegen. Wir haben nichts zu verheimlichen.“
Bemerkenswert: Fraktionär Filter gab während seines Redebeitrages ein durch ihn angefordertes Auskunftsschreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg zu Protokoll. Dieses sagt aus, dass über ihn keinerlei Daten vorliegen. Eine begründete Beobachtung oder gar Einstufung als Verfassungsfeind wäre somit überaus befremdlich.
Bild könnte enthalten: 7 Personen, Personen, die stehen

 

Bevorzugung Asylbewerber und Migranten

Der Vertreter der AfD-Fraktion im Finanzausschuß, Steffen Kotré, stimmte als einziger gegen eine neue Satzung, die Asylbewerber und Migranten bei den Kosten für Unterbringung in Wohnungen und Heizung gegenüber Hartz-IV-Empfängern bevorzugt. Diese Kosten überschreiten bei der Unterbringung in Wohnungen im Regelfall die Angemessenheitsgrenze nach SGB II. Jeder Hartz-IV-Empfänger bekommt in diesem Fall Ärger mit dem Sozialamt, muss seine Wohnung verlassen oder muß Streichungen der höheren Heizkosten hinnehmen. Die gesetzlichen Regelungen muß für alle gelten. Zwar werden die höheren Kosten den Asylbewerbern und Migranten in Rechnung gestellt. Doch wird wohl der Steuerzahler dafür aufkommen. Das zumindest läßt der allgemein laxe Umgang mit öffentlichen Geldern in Bezug auf Migranten erahnen, der sich schon in der Aufnahme und Versorgung von Personen mit illegalem Aufenthalt in zigtausenden Fällen bewahrheitet hat.

Bericht aus dem Kreistag – Kreistagssitzung am 02.03.2016

Norbert Kleinwächter – Franktionsvorsitzender der AfD im Kreistag Dahme-Spreewald berichtet von der Kreistagssitzung am 02.03.2016.

Themen:
– Bank ohne Bargeld:
Mittelbrandenburgische Sparkasse schafft Bargeld an Schaltern ab Mitte April 2016 ab.

– Asyl ohne Konzept:
Kreistag lehnt AfD-Antrag für ein 10-Punkte-Programm zum Thema Asyl ohne ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung ab

– Kompetenz ohne Entscheidungskompetenz:
Wie die Verwaltung ihre Verantwortung bei Fischereigebühren und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf andere abschiebt – ohne eindeutige rechtliche Grundlage.

Hier geht es zum Video: https://www.facebook.com/afd.lds/videos/1724752261102397/

Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2015

Lübben, den 30.11.2015

Die AfD lehnt den Nachtragshaushaltsentwurf der Verwaltung ab. Die geplante Verschuldung und die Art der Investitionsmaßnahmen werden von der AfD-Fraktion nicht mitgetragen.

Der vorliegende Nachtragshaushaltsentwurf des Landkreises Dahme-Spreewald steht vollständig unter dem Zeichen der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die damit verbundene Schaffung von Unterbringungsplätzen führt zu erhöhten Investitionsmaßnahmen von bis zu 30 Millionen Euro im Jahr, ohne dass eine angemessene Erstattung durch das Land dem entgegen stünde. Im Ergebnis plant die Verwaltung für 2016 einen Finanzmittelfehlbedarf (Verlust) von 23 Millionen Euro und für die Folgejahre von je ca. 16 Millionen Euro.

Dies wird dazu führen, dass die aktuellen liquiden Mittel von knapp 30 Millionen Euro binnen weniger Jahre nicht nur aufgebraucht sein werden; der Landkreis beginnt eine Politik der maß- und verantwortungslosen Verschuldung, die den Kreishaushalt langfristig aus dem Gleichgewicht bringen wird. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich mindestens vervierfachen.

All dies könnte noch akzeptiert werden, wenn es sich um nachhaltige Investitionen handeln würde. Aus der Bauverwaltung ist jedoch zu vernehmen, dass die Asylbewerberplätze nicht durch die Erstellung ordentlicher Gebäude abzusichern seien, da diese eine zu lange Bauzeit hätten. Das heißt im Umkehrschluss, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber wohl vor allem in Übergangsbauten, Containern und dergleichen untergebracht werden sollen. Bei solchen Anlagen ist jedoch die Nachnutzung kaum sinnvoll oder nur stark verlustbehaftet möglich. Der Landkreis plant also Investitionen ohne jegliche dauerhafte Nachhaltigkeit. Gleichzeitig werden wichtige und nachhaltige Investitionsmaßnahmen, wie etwa das Jobcenter in Königs Wusterhausen, verschoben oder nicht durchgeführt. Der Landkreis verspielt auf diese Weise sein komplettes Kapital, ohne auf Nachhaltigkeit der Investitionen zu achten. Das ist verantwortungslos.

Die Mitglieder des Kreistags sind verpflichtet, die Handlungen der Kreistagsverwaltung zu prüfen, und haben im Interesse der Bewohner des Landkreises auch ein Stimmrecht über den Kreishaushalt.

Grundlage jeglicher vernünftiger haushalterischer Entscheidung muss die Frage sein, ob eine Ausgabe vertretbar ist. Vertretbar sind Ausgaben dann, wenn sie der öffentlichen Versorgung dienen. Investitionen sind vertretbar, wenn durch sie die Infrastruktur für die Menschen und die Wirtschaft vor Ort verbessert werden (Straßen,

Kitas, Schulen usw.) und/oder wenn sie – durch entsprechende Standortaufwertung, Vermietbarkeit, Wiederkäuflichkeit o.ä. – nachhaltig sind. Keines dieser Kriterien trifft auf temporäre Unterbringungsbauten oder Container für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu.

Zudem wurde auch durch den Kreistag die Schaffung von Asylbewerberunterbringungskapazitäten nie als im originären Interesse des Landkreises stehend beschlossen, sondern stets als Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben nach Weisung gemäß § 2 (3) BbgKVerf umgesetzt. Während sich der Landkreis an die Umsetzung dieser Maßnahmen hält, wird von der Seite des Landes Brandenburg § 2 (5) BbgKVerf nicht eingehalten:

„(5) Werden die Gemeinden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Führt eine kommunale Zusammenarbeit zur Reduzierung der Kosten, so kann das Land vorsehen, dass diese Einsparung teilweise und zeitlich begrenzt bei den Gemeinden verbleibt.“

Es ist festzustellen, dass die Erstattung des Landes Brandenburg den horrenden und das Wohl des Landkreises gefährdenden Ausgaben für Unterbringungen in keinster Weise entspricht. Politisch ist es dann aber unrichtig, diese hohen Summen in den Nachtragshaushalt einzustellen und die niedrige Erstattung durch entsprechende Haushaltsplanung als Macht des Faktischen schlicht zu akzeptieren, ja eine hochdefizitäre Situation zu planen. Die AfD-Fraktion spricht sich für den Weg aus, Kosten ausschließlich in der Höhe ihrer Erstattung im Haushalt zu planen. Dies würde bedeuten, dass auch keine Kürzungen in all jenen Gebieten vorgenommen werden müssten, die ureigene Interessen des Landkreises betreffen. Die Mitglieder des Kreistags sollten ihre Kontrolle des Kreishaushaltes gemäß ihres demokratischen Auftrags schützen und Mittel für Aufgaben nach Weisung nur im Falle ihrer vollständigen Erstattung durch das Land freigeben. Der Landkreis ist rechtlich nicht zur Übernahme dieser Kosten im Haushalt zu zwingen; die Haushaltshoheit liegt in unserem hohen Haus, dem Kreistag, und sie ist an dieser Stelle politisch zu nutzen.

Die AfD-Fraktion lehnt zutiefst eine Politik ab, die den Pfad der vertretbaren Haushaltspolitik verlassen hat. In den politischen Diskussionen wird kein Argument der Standortaufwertung oder der Nachhaltigkeit mehr geführt; im Gegenteil, nachhaltige Investitionen werden durch Maßnahmen ersetzt, die allein der Umsetzung der katastrophalen „Willkommenspolitik“, die durch die Bundesregierung und nicht zuletzt Kanzlerin Merkel ohne demokratische Legitimierung verordnet wurde, dienen. Als verantwortungsvolle Abgeordnete müssen wir eine solche Politik durch ein Nein zum Haushaltsentwurf ablehnen. Der Landkreis ist für seinen Haushalt selbst verantwortlich. Die öffentlichen Gelder und damit die Steuerleistungen der Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Ausgaben zu schützen, ist Aufgabe jeglicher verantwortungsvoller Fraktion und damit auch der der Alternative für Deutschland im Kreistag Dahme-Spreewald.

für die AfD-Fraktion

Norbert Kleinwächter

Fraktionsvorsitzender

Zusammenfassung Anfragen zum Themenkomplex Asylanträge und Asylbewerber

Alle Interessierten finden hier eine Zusammenfassung einiger Anträge durch unser Kreistagsmitglied Steffen Kotré. Alle Dokumente umkreisen bzw. thematisieren Fragen zu Asylbewerbern und Asylanträgen aber auch Fördermittel, welche der Landkreis in Anspruch nehmen will.
Hier gilt es einmal mehr ganz genau hinzusehen.
Denn wie oft wird doch von Fördermitteln aus Töpfen des Bundes, der EU oder des Landes gesprochen, jedoch scheinbar vergessen, dass es doch immer wieder Steuergelder sind, die dort mit rascher Hand ausgegeben werden.

Manch ein Mitglied der Altparteien mag vergessen haben, das der Kuchen erst gebacken werden muss, bevor er verteilt wird.

Wir werden sie daran erinnern, verlassen sie sich darauf.

Hier nun die Anträge:

Anfrage zur Anzahl der Asylbewerber im Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zur Einbürgerungen im Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zur Nutzung von Förderprogrammen durch den Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zum geplanten Übergangswohnheim Zützen

Unten stehend die Anfrage eines unserer Fraktionsmitglieder im Kreistag Dahme-Spreewald zum Übergangswohnheim für Asylbewerber in Zützen.

Sehr geehrter Herr Landrat Loge,

hinsichtlich der vom Landkreis geplanten Unterbringung von Asylbewerbern und Balkan-Flüchtlingen bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt der Bebauungsplan für das geplante Übergangswohnheim in Zützen es her, daß in einem „allgemeinen Wohngebiet“ eine soziale Einrichtung (Wohnungen inkl. Betreuung durch Sozialarbeiter, Wachschutz etc.) betrieben wird?

2. Wurde eine baurechtliche Prüfung des in Rede stehenden Objektes durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wie rechtfertigen Sie es, daß trotz alternativer Unterbringungsmöglichkeiten, die vom Amt Unterspreewald und der Bürgerinitiative Pro Zützen aufgezeigt wurden, am ursprünglichen Konzept einer sozial unverträglichen Unterbringung massiert an einem Ort mit ca. 300 Einwohnern festgehalten wird?

4. Wie läuft die Entscheidungskette zur endgültigen Entscheidung für den Standort Zützen ab, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die dann juristisch überprüft werden kann?

5. Trifft es zu, daß Asylbewerber, die angeben, verfolgt zu sein, Forderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung stellen oder stellten?

6. Wie vereinbart der Landrat seine Unterstützung zur Einrichtung des Übergangswohnheimes gegen den Willen der ortsansässigen Bevölkerung mit den Prinzipien der Subsidiarität und der Demokratie?

7. Sieht der Landrat durch das undemokratische Vorgehen den sozialen Frieden gefährdet?

Steffen Kotré

Anfrage als PDF (177 KB)

Umfangreiches Flüchtlingspapier verabschiedet – LDS-Kreistag lehnt Anträge der AfD-Fraktion zur Unterbringung ab

Einmal mehr hat das Thema Flüchtlingsunterbringung im Kreistag Dahme-Spreewald am Mittwoch eine der Hauptrollen gespielt. Gestritten wurde vor allem über zwei Anträge der AfD-Fraktion. Ihr ging es um die Art und Kosten der Unterbringung.

AfD-Fraktionsvorsitzender Norbert Kleinwächter kritisierte in seiner Begründung vor allem die Sanierungs-Ausgaben in Millionenhöhe für die Gemeinschaftsunterkünfte mit ihrer „sehr geringen Nachhaltigkeit und sehr geringen Lebensqualität“. Stattdessen solle die Unterbringung in Wohnungen angestrebt werden. Die AfD-Fraktion hätte gern die Verwaltung LDS beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinschaftsunterkünfte oder der Wohnungsbau beziehungsweise –kauf finanziell günstiger wären.

Weiterhin legte sie ein Papier vor, das sich mit dem Anteil der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigt, den der Landkreis aus seinem Haushalt zuschießen muss. Dieser Teil solle auf 1,5 Prozent begrenzt werden (er liegt derzeit bei knapp 0,5 Prozent). Kleinwächter wehrte sich gleichzeitig heftig dagegen, dass andere Kreistagsmitglieder von einer Deckelung sprachen, und bat gleich zu Anfang der Sitzung darum, statt „Begrenzung“ das Wort „Planungsrahmen“ zu verwenden. Dabei rechnete die AfD auch vor, dass die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Waßmannsdorf pro Platz 35 000 Euro kosten würde.

Die Entgegnungen aus den anderen Fraktionen bewegten sich einerseits auf Sachebene, betrafen andererseits aber auch die mögliche Intention der AfD-Anträge. Michael Kuttner (CDU/Bauern) argumentierte, dass das Waßmannsdorfer Gebäude, seit langem sehr gut etabliertes Asylbewerberheim, unter Denkmalschutz steht und die Sanierung daher teurer wird. Zum Thema Nachnutzung argumentierte er, dass „wir die Situation in der Welt leider Gottes nicht ändern können“, und die Flüchtlingsströme voraussichtlich andauern würden.

Lars Kolan (SPD/Grüne) unterstrich, dass die Verhältnisse im Waßmannsdorfer Heim dringend der Verbesserung bedürfen. Mit der Sanierung könne deutlich schneller geholfen werden „als mit dem von Ihnen vorgeschlagenen, verzögernden Wohnungsbau“.

Stefan Ludwig (Die Linke) kam geradewegs aus dem Landtag in den Kreistag. „Der Antrag der AfD geht fehl, weil er den Eindruck erweckt, man könne jetzt Wohnungen bauen für die Flüchtlinge, die dann kommen. Sie kommen aber jetzt“, sagte er und erwähnte auch die notwendige psychologische Unterstützung für Kriegs-, Gewalt- und Vertreibungstraumatisierte. Er kündigte an, dass Brandenburg in den kommenden zwei Jahren zusätzliches Geld vom Bund bekommen werde, das zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eingesetzt werden soll. „Dem Eindruck, dass der Landkreis Dahme-Spreewald allein gelassen wird, will ich ganz deutlich entgegentreten“, sagte er.

Schon jetzt bekommt der LDS eine Pauschale je Asylbewerber. Diese reicht allerdings nicht aus, um die Kosten zu decken. Daher muss er Geld zuschießen.

Georg Hanke (SPD/Grüne) bezog sich auf die Idee der AfD, Wohngemeinschaften mit sechs Asylbewerbern auf 60 Quadratmeter Wohnfläche zu schaffen. „Da sehe ich persönlich keinen Unterschied zur Unterbringung in Massenunterkünften.“ Landrat Stephan Loge (SPD) fuhr fort: „Dann würden zwei Quadratmeter für die Sanitärgebäude übrig bleiben – das wäre ja die totale Zusammenpferchung.“ Er zweifelte darüber hinaus die 14 000 Euro an, die die AfD dafür veranschlagt hatte. „Wenn Sie Bodenanteil, Planung und Ausstattung dazu rechnen, sind Sie ganz locker bei 25 000 Euro.“ Zudem „haben wir in LDS eine Leerstandsquote, die gegen Null geht.“ Flüchtlinge können nur schwer in Wohnungen untergebracht werden, weil keine zu finden sind.

Karin Weber (Die Linke) ergänzte, dass dennoch schon jetzt 188 Flüchtlinge im LDS in Wohnungen untergebracht seien. Allein in Schönwalde würden neun Menschen aus anderen Nationen wohnen, Probleme seien ihr nicht bekannt. Das Unterspreewald-Dorf habe dem Landkreis darüber hinaus zwei Wohnungen für Flüchtlinge angeboten. Sie appelliere an andere Kommunen, ebenfalls zu prüfen, ob sie leerstehende Wohnungen anbieten könnten.

Die mögliche Intention des AfD-Antrags hinterfragten viele Abgeordnete ebenfalls. Die Aussage Kleinwächters, die AfD setze sich nachhaltig für gute Unterbringung von Flüchtlingen ein, zogen mehrere Redner in Zweifel. Michael Kuttner sagte: „Wir sehen zwischen Ihren Zeilen ganz andere Worte und Taten. Wenn Mitglieder Ihrer Fraktion an einer Pegida-Demonstration in Dresden teilnehmen, sehen wir das als erheblichen Schritt nach rechts.“ Kleinwächter antwortete darauf: „Pegida wird von der AfD-Kreistagsfraktion nicht offiziell unterstützt. Es gibt Abgeordnete, die da mal hinfahren.“ Er fuhr fort: „Wir als Partei haben zumindest die Pflicht, uns das mal anzuhören, uns da mal drunterzumischen und zu hören, was die Menschen zu sagen haben.“

Lothar Treder-Schmidt (SPD/Grüne) bemerkte: „Ihr Antrag liest sich so harmlos und ist doch böse Rattenfängerei.“ Lars Kolan warf der AfD vor, die Verhältnisse im Waßmannsdorfer Heim, die sie selbst kritisieren würde, gar nicht abstellen zu wollen, sondern zu hoffen, dass der Wohnungsbauplan verzögert und „die Flüchtlingsströme in der Zwischenzeit an uns vorbeiführen“. Raimund Tomczak (FDP) bezeichnete die Verweisung des Themas zurück in den Fachausschuss, die die AfD anstrebte, „als taktisches Mittel, um die Beschlüsse zu verzögern. Das ist aus meiner Sicht nicht tragbar.“

Der AfD-Antrag, die Ausgaben aus dem Kreishaushalt für die Flüchtlinge auf die 1,5 Prozent zu begrenzen, wurde am Ende ebenso deutlich abgelehnt wie das Ansinnen, statt dessen auf Wohnungsbau zu setzen und das Thema zunächst im Fachausschuss weiter zu behandeln. Mit gleicher Stimmenzahl wurde die Verwaltungsvorlage beschlossen, die den Landrat mit weitreichenden Kompetenzen zur Gestaltung der Unterbringung und mit klaren Aufträgen versieht.

Quelle: http://www.lr-online.de/regionen/luckau/Umfangreiches-Fluechtlingspapier-verabschiedet%3bart1062%2c4852429