Bevorzugung Asylbewerber und Migranten

Der Vertreter der AfD-Fraktion im Finanzausschuß, Steffen Kotré, stimmte als einziger gegen eine neue Satzung, die Asylbewerber und Migranten bei den Kosten für Unterbringung in Wohnungen und Heizung gegenüber Hartz-IV-Empfängern bevorzugt. Diese Kosten überschreiten bei der Unterbringung in Wohnungen im Regelfall die Angemessenheitsgrenze nach SGB II. Jeder Hartz-IV-Empfänger bekommt in diesem Fall Ärger mit dem Sozialamt, muss seine Wohnung verlassen oder muß Streichungen der höheren Heizkosten hinnehmen. Die gesetzlichen Regelungen muß für alle gelten. Zwar werden die höheren Kosten den Asylbewerbern und Migranten in Rechnung gestellt. Doch wird wohl der Steuerzahler dafür aufkommen. Das zumindest läßt der allgemein laxe Umgang mit öffentlichen Geldern in Bezug auf Migranten erahnen, der sich schon in der Aufnahme und Versorgung von Personen mit illegalem Aufenthalt in zigtausenden Fällen bewahrheitet hat.