Unten stehend die Anfrage eines unserer Fraktionsmitglieder im Kreistag Dahme-Spreewald zum Übergangswohnheim für Asylbewerber in Zützen.
Sehr geehrter Herr Landrat Loge,
hinsichtlich der vom Landkreis geplanten Unterbringung von Asylbewerbern und Balkan-Flüchtlingen bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt der Bebauungsplan für das geplante Übergangswohnheim in Zützen es her, daß in einem „allgemeinen Wohngebiet“ eine soziale Einrichtung (Wohnungen inkl. Betreuung durch Sozialarbeiter, Wachschutz etc.) betrieben wird?
2. Wurde eine baurechtliche Prüfung des in Rede stehenden Objektes durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wie rechtfertigen Sie es, daß trotz alternativer Unterbringungsmöglichkeiten, die vom Amt Unterspreewald und der Bürgerinitiative Pro Zützen aufgezeigt wurden, am ursprünglichen Konzept einer sozial unverträglichen Unterbringung massiert an einem Ort mit ca. 300 Einwohnern festgehalten wird?
4. Wie läuft die Entscheidungskette zur endgültigen Entscheidung für den Standort Zützen ab, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die dann juristisch überprüft werden kann?
5. Trifft es zu, daß Asylbewerber, die angeben, verfolgt zu sein, Forderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung stellen oder stellten?
6. Wie vereinbart der Landrat seine Unterstützung zur Einrichtung des Übergangswohnheimes gegen den Willen der ortsansässigen Bevölkerung mit den Prinzipien der Subsidiarität und der Demokratie?
7. Sieht der Landrat durch das undemokratische Vorgehen den sozialen Frieden gefährdet?
Steffen Kotré