Haushaltsgesetz – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 – HG 2015/2016) Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Kommunales

Haushaltsgesetz – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 – HG 2015/2016) Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Kommunales

– Bezug: Änderungsantrag (AfD) Drucksache 6/1706 10.06.2015 (2 S.) PDF
Quelle: Landtagsarbeit der AfD

Zusammenfassung Anfragen zum Themenkomplex Asylanträge und Asylbewerber

Alle Interessierten finden hier eine Zusammenfassung einiger Anträge durch unser Kreistagsmitglied Steffen Kotré. Alle Dokumente umkreisen bzw. thematisieren Fragen zu Asylbewerbern und Asylanträgen aber auch Fördermittel, welche der Landkreis in Anspruch nehmen will.
Hier gilt es einmal mehr ganz genau hinzusehen.
Denn wie oft wird doch von Fördermitteln aus Töpfen des Bundes, der EU oder des Landes gesprochen, jedoch scheinbar vergessen, dass es doch immer wieder Steuergelder sind, die dort mit rascher Hand ausgegeben werden.

Manch ein Mitglied der Altparteien mag vergessen haben, das der Kuchen erst gebacken werden muss, bevor er verteilt wird.

Wir werden sie daran erinnern, verlassen sie sich darauf.

Hier nun die Anträge:

Anfrage zur Anzahl der Asylbewerber im Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zur Einbürgerungen im Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zur Nutzung von Förderprogrammen durch den Landkreis LDS Stand 16.02.2015.

Anfrage zum geplanten Übergangswohnheim Zützen

Unten stehend die Anfrage eines unserer Fraktionsmitglieder im Kreistag Dahme-Spreewald zum Übergangswohnheim für Asylbewerber in Zützen.

Sehr geehrter Herr Landrat Loge,

hinsichtlich der vom Landkreis geplanten Unterbringung von Asylbewerbern und Balkan-Flüchtlingen bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt der Bebauungsplan für das geplante Übergangswohnheim in Zützen es her, daß in einem „allgemeinen Wohngebiet“ eine soziale Einrichtung (Wohnungen inkl. Betreuung durch Sozialarbeiter, Wachschutz etc.) betrieben wird?

2. Wurde eine baurechtliche Prüfung des in Rede stehenden Objektes durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wie rechtfertigen Sie es, daß trotz alternativer Unterbringungsmöglichkeiten, die vom Amt Unterspreewald und der Bürgerinitiative Pro Zützen aufgezeigt wurden, am ursprünglichen Konzept einer sozial unverträglichen Unterbringung massiert an einem Ort mit ca. 300 Einwohnern festgehalten wird?

4. Wie läuft die Entscheidungskette zur endgültigen Entscheidung für den Standort Zützen ab, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die dann juristisch überprüft werden kann?

5. Trifft es zu, daß Asylbewerber, die angeben, verfolgt zu sein, Forderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung stellen oder stellten?

6. Wie vereinbart der Landrat seine Unterstützung zur Einrichtung des Übergangswohnheimes gegen den Willen der ortsansässigen Bevölkerung mit den Prinzipien der Subsidiarität und der Demokratie?

7. Sieht der Landrat durch das undemokratische Vorgehen den sozialen Frieden gefährdet?

Steffen Kotré

Anfrage als PDF (177 KB)

AfD-Fraktion PM: Ende des geregelten Windkraft-Ausbaus?

Pressemitteilung

27. Mai 2015

Das Ende des geregelten Windkraft-Ausbaus in Brandenburg? Können wegen Pannen der rot-roten Landesregierung Windräder bald überall gebaut werden?

Im Streit um Windkraftstandorte hatten Gerichte den gesamten Landesentwicklungsplan für Brandenburg gekippt. Eine Beschwerde von Rot-Rot dagegen beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen.
Somit hat das Land Brandenburg z.Zt. keinen Landesentwicklungsplan. Die Auswirkungen dessen wurden von der Landesregierung aus SPD und „Linke“ bisher stets heruntergespielt. Auf die kleine Anfrage Nr. 483 des AfD-Abgeordneten Andreas Kalbitz vom 07.04.15 teilte das Infrastrukturministerium noch mit: „Die … Windeignungsgebiete sind nicht vom … Urteil berührt.“ Und „…die Landesregierung beabsichtigt, den Landesentwicklungsplan … wieder rückwirkend in Kraft zu setzen.“

Beides völlige Fehleinschätzungen seitens der Landesregierung.

Schon am 23.04.15 hatte die AfD-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung des Infrastrukturausschusses setzen lassen. Der Potsdamer Verwaltungsrechtsexperte Prof. Dr. Matthias Dombert hatte bereits zu diesem Zeitpunkt eingeschätzt, dass eine „“Heilung“ des Landesentwicklungsplanes nicht möglich“ und er „unwirksam“ sei. Das Cottbusser Verwaltungsgericht hat diese Position jetzt bestätigt.

Mit welchen Folgen?

Ohne Landesentwicklungsplan könnten Windräder, nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hat, überall in Brandenburg errichtet werden – ihr Bau ist privilegiert und sie könnten im schlimmsten Fall ohne jede Regulierung hinsichtlich der Anzahl und des Standortes gebaut werden.

Der infrastrukturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Kalbitz, erklärte dazu heute in einem Pressegespräch in Potsdam: »Da hat sich Rot-Rot mal wieder grundlegend verkalkuliert. Die Hoffnung von Ministerin Schneider, dass sich diese monumentale Schlappe für ihr Ministerium und die gesamte Landesregierung irgendwie von selbst heilen wird, hat sich nicht erfüllt. Jetzt stehen SPD und „Linke“ vor einem Scherbenhaufen. Die Betreiber von Windrädern reiben sich schon die Hände, hoffen auf den ungebremsten, unregulierten Ausbau der Windkraft auf märkischen Äckern und in Wäldern und die Leidtragenden sind wie immer die Bürger, denen Windräder vielleicht bald direkt vor das Haus gebaut werden dürften. Und selbst wenn es irgendwann einen neuen Landesentwicklungsplan geben sollte: Windräder, die stehen, die bleiben auch stehen.«

AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag
Pressestelle
Alter Markt 1
14467 Potsdam
presse@afd-fraktion-brandenburg.de
Telefon (0331) 966 1820

Einzug der AfD in das Stadtparlament macht wechselnde Mehrheiten wahrscheinlich

Größter Wahlverlierer ist damit Pro Bürger, die nur noch zwei Mandate haben. Die CDU hat als stärkste Fraktion zwar acht Sitze errungen, damit aber ebenfalls eine Stimme weniger, als in der alten Versammlung. Sie kann nach dem vorläufigen Endergebnis künftig nicht mehr mit dem Bürgermeister allein Beschlüsse durchsetzen. „Die Situation in der Versammlung bleibt genauso schwierig wie in den vergangenen sechs Jahren, aber am Ende geht es um die Sache, um den Bürger und nicht um Parteipolitik“, sagte der bisherige CDU-Fraktionsvorsitzende Lothar Pehla zum Ergebnis.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Heydi Fischer war von der Wahl nicht überrascht. „Das ist nach meinen Erwartungen gelaufen. Wir freuen uns, dass wir unsere vier Mandate wiederhaben.“, sagte sie. Zur Arbeit im Stadtparlament sagte sie: „Gute Vorschläge, die sich realisieren lassen, kommen durch und gute Arbeit wird auch die AfD überzeugen.“
Lutz Krause (Pro Bürger) äußerte sich unzufrieden über das Resultat: „Wir hätten uns ein klareres Ergebnis gewünscht, was die Sitzverteilung angeht. Die Frage ist nun, wohin der AfD-Mann tendiert. Wenn es bei Entscheidungen zu einem Patt kommt, kommt es auf ihn an.“ Andreas Lück (AfD) sagte, dass er sich über den Erfolg freue, dies aber auch erwartet habe und die gewählten Kollegen nun kennenlernen wolle.
Der Vorsitzende des Stadtverbands der Linken, Werner Hannig, zeigte sich über die gleichbleibende Zahl von drei Mandaten zufrieden. Hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse sagte er, „dass die CDU nach der Wahl 2008 auch keine Mehrheit hatte. Wichtig ist, dass Sachfragen eine Rolle spielen – das hängt auch vom Bürgermeister und seinem Verhalten ab.“
Die neuen Stadtverordneten:
SPD: Frank Kausch, Heydi Fischer, Uwe Schmidt, Daniel Müller. Linke: Werner Hannig, Carola Müller, Daniela Meißner. CDU: Maja Buße, Dirk Knuth, Lothar Pehla, Rüdiger Strenge, Dirk Neubert, Anke Nedwed, Carsten Clemen, Andreas Linke. AfD: Andreas Lück, Pro Bürger: Lutz Krause, Wolfgang Kroll.

Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Keine-klaren-Mehrheiten-in-Mittenwalde

Umfangreiches Flüchtlingspapier verabschiedet – LDS-Kreistag lehnt Anträge der AfD-Fraktion zur Unterbringung ab

Einmal mehr hat das Thema Flüchtlingsunterbringung im Kreistag Dahme-Spreewald am Mittwoch eine der Hauptrollen gespielt. Gestritten wurde vor allem über zwei Anträge der AfD-Fraktion. Ihr ging es um die Art und Kosten der Unterbringung.

AfD-Fraktionsvorsitzender Norbert Kleinwächter kritisierte in seiner Begründung vor allem die Sanierungs-Ausgaben in Millionenhöhe für die Gemeinschaftsunterkünfte mit ihrer „sehr geringen Nachhaltigkeit und sehr geringen Lebensqualität“. Stattdessen solle die Unterbringung in Wohnungen angestrebt werden. Die AfD-Fraktion hätte gern die Verwaltung LDS beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinschaftsunterkünfte oder der Wohnungsbau beziehungsweise –kauf finanziell günstiger wären.

Weiterhin legte sie ein Papier vor, das sich mit dem Anteil der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigt, den der Landkreis aus seinem Haushalt zuschießen muss. Dieser Teil solle auf 1,5 Prozent begrenzt werden (er liegt derzeit bei knapp 0,5 Prozent). Kleinwächter wehrte sich gleichzeitig heftig dagegen, dass andere Kreistagsmitglieder von einer Deckelung sprachen, und bat gleich zu Anfang der Sitzung darum, statt „Begrenzung“ das Wort „Planungsrahmen“ zu verwenden. Dabei rechnete die AfD auch vor, dass die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Waßmannsdorf pro Platz 35 000 Euro kosten würde.

Die Entgegnungen aus den anderen Fraktionen bewegten sich einerseits auf Sachebene, betrafen andererseits aber auch die mögliche Intention der AfD-Anträge. Michael Kuttner (CDU/Bauern) argumentierte, dass das Waßmannsdorfer Gebäude, seit langem sehr gut etabliertes Asylbewerberheim, unter Denkmalschutz steht und die Sanierung daher teurer wird. Zum Thema Nachnutzung argumentierte er, dass „wir die Situation in der Welt leider Gottes nicht ändern können“, und die Flüchtlingsströme voraussichtlich andauern würden.

Lars Kolan (SPD/Grüne) unterstrich, dass die Verhältnisse im Waßmannsdorfer Heim dringend der Verbesserung bedürfen. Mit der Sanierung könne deutlich schneller geholfen werden „als mit dem von Ihnen vorgeschlagenen, verzögernden Wohnungsbau“.

Stefan Ludwig (Die Linke) kam geradewegs aus dem Landtag in den Kreistag. „Der Antrag der AfD geht fehl, weil er den Eindruck erweckt, man könne jetzt Wohnungen bauen für die Flüchtlinge, die dann kommen. Sie kommen aber jetzt“, sagte er und erwähnte auch die notwendige psychologische Unterstützung für Kriegs-, Gewalt- und Vertreibungstraumatisierte. Er kündigte an, dass Brandenburg in den kommenden zwei Jahren zusätzliches Geld vom Bund bekommen werde, das zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eingesetzt werden soll. „Dem Eindruck, dass der Landkreis Dahme-Spreewald allein gelassen wird, will ich ganz deutlich entgegentreten“, sagte er.

Schon jetzt bekommt der LDS eine Pauschale je Asylbewerber. Diese reicht allerdings nicht aus, um die Kosten zu decken. Daher muss er Geld zuschießen.

Georg Hanke (SPD/Grüne) bezog sich auf die Idee der AfD, Wohngemeinschaften mit sechs Asylbewerbern auf 60 Quadratmeter Wohnfläche zu schaffen. „Da sehe ich persönlich keinen Unterschied zur Unterbringung in Massenunterkünften.“ Landrat Stephan Loge (SPD) fuhr fort: „Dann würden zwei Quadratmeter für die Sanitärgebäude übrig bleiben – das wäre ja die totale Zusammenpferchung.“ Er zweifelte darüber hinaus die 14 000 Euro an, die die AfD dafür veranschlagt hatte. „Wenn Sie Bodenanteil, Planung und Ausstattung dazu rechnen, sind Sie ganz locker bei 25 000 Euro.“ Zudem „haben wir in LDS eine Leerstandsquote, die gegen Null geht.“ Flüchtlinge können nur schwer in Wohnungen untergebracht werden, weil keine zu finden sind.

Karin Weber (Die Linke) ergänzte, dass dennoch schon jetzt 188 Flüchtlinge im LDS in Wohnungen untergebracht seien. Allein in Schönwalde würden neun Menschen aus anderen Nationen wohnen, Probleme seien ihr nicht bekannt. Das Unterspreewald-Dorf habe dem Landkreis darüber hinaus zwei Wohnungen für Flüchtlinge angeboten. Sie appelliere an andere Kommunen, ebenfalls zu prüfen, ob sie leerstehende Wohnungen anbieten könnten.

Die mögliche Intention des AfD-Antrags hinterfragten viele Abgeordnete ebenfalls. Die Aussage Kleinwächters, die AfD setze sich nachhaltig für gute Unterbringung von Flüchtlingen ein, zogen mehrere Redner in Zweifel. Michael Kuttner sagte: „Wir sehen zwischen Ihren Zeilen ganz andere Worte und Taten. Wenn Mitglieder Ihrer Fraktion an einer Pegida-Demonstration in Dresden teilnehmen, sehen wir das als erheblichen Schritt nach rechts.“ Kleinwächter antwortete darauf: „Pegida wird von der AfD-Kreistagsfraktion nicht offiziell unterstützt. Es gibt Abgeordnete, die da mal hinfahren.“ Er fuhr fort: „Wir als Partei haben zumindest die Pflicht, uns das mal anzuhören, uns da mal drunterzumischen und zu hören, was die Menschen zu sagen haben.“

Lothar Treder-Schmidt (SPD/Grüne) bemerkte: „Ihr Antrag liest sich so harmlos und ist doch böse Rattenfängerei.“ Lars Kolan warf der AfD vor, die Verhältnisse im Waßmannsdorfer Heim, die sie selbst kritisieren würde, gar nicht abstellen zu wollen, sondern zu hoffen, dass der Wohnungsbauplan verzögert und „die Flüchtlingsströme in der Zwischenzeit an uns vorbeiführen“. Raimund Tomczak (FDP) bezeichnete die Verweisung des Themas zurück in den Fachausschuss, die die AfD anstrebte, „als taktisches Mittel, um die Beschlüsse zu verzögern. Das ist aus meiner Sicht nicht tragbar.“

Der AfD-Antrag, die Ausgaben aus dem Kreishaushalt für die Flüchtlinge auf die 1,5 Prozent zu begrenzen, wurde am Ende ebenso deutlich abgelehnt wie das Ansinnen, statt dessen auf Wohnungsbau zu setzen und das Thema zunächst im Fachausschuss weiter zu behandeln. Mit gleicher Stimmenzahl wurde die Verwaltungsvorlage beschlossen, die den Landrat mit weitreichenden Kompetenzen zur Gestaltung der Unterbringung und mit klaren Aufträgen versieht.

Quelle: http://www.lr-online.de/regionen/luckau/Umfangreiches-Fluechtlingspapier-verabschiedet%3bart1062%2c4852429