Neue Kitasatzung in KW

An dieser Stelle informiert die AfD-Fraktion der SVV Königs Wusterhausens, bzgl. eines offenen Briefes Axel Hagedorns, Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK).

Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen des KEBK. Für ein soziales Miteinander und für richtungsweisende Veränderungen in der Familienpolitik in Königs Wusterhausen.

Offener Brief des KEBK

Sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen,
anbei ein offener Brief zum Thema Kitasatzung in KWh in Vorbereitung Ihrer Sitzung am 27.02.2017.
Bitte lassen Sie diese Argumente in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Hagedorn (Sprecher Kreiselternbeirat Kita LDS)

Sehr geehrte Stadtverordnete,

wir als Kreiselternbeirat Kita LDS (KEBK) unterstützen die Anliegen unserer Mitglieder aus Königs Wusterhausen und wenden uns deshalb bezüglich des Entwurfes der neuen Kitasatzung und der allgemeinen Kitasituation in Ihrer Stadt an Sie als Vertreter der Eltern (Bürger) und Entscheidungsträger in diesen Angelegenheiten.

Wir bitten Sie, die folgenden sieben Aspekte noch einmal zu überdenken und sie bei Ihrer Entscheidung auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2017 bei Ihrer Abstimmung über die Kitasatzung einfließen zu lassen.

1) Es erfolgte bei der Überarbeitung des Entwurfs der neuen Kitasatzung keine Beteiligung der Eltern über die Kitaausschüsse im Vorfeld trotz Zusage des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke am 21. November 2016 im Hauptausschuss. Diese Zusage hat er auf der Sitzung am 5.12.2016 gegenüber allen anwesenden Eltern wiederholt. Wir würden es daher begrüßen, wenn Sie dafür eintreten, dass den Eltern diese wichtige Teilhabemöglichkeit gegeben wird.

2) Eine schlüssige Kalkulation der aktuellen Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes in der Stadt Königs Wusterhausen konnte von Seiten der Verwaltung nicht glaubhaft dargelegt werden. Die vorgelegte Kostenkalkulation beruht auf den Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2014/15, seinerzeit waren noch freie Plätze verfügbar. Die aktuelle Platzauslastung liegt jedoch im gesamten Stadtgebiet deutlich über 100%, was die Verteilung der Gesamtkosten merklich minimieren müsste. Weiterhin konnte die Verwaltung bisher nicht darstellen, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

3) Die angegebenen Kosten des technischen Personals sind zweifelhaft. Für neun Einrichtungen werden 27 Vollzeiteinheiten (E2 Stufe 3) zur Anwendung gebracht, konkret 17 Reinigungskräfte und 10 Hausmeister, insgesamt 875.000 € an Ausgaben. Laut Aussagen der Verwaltung soll es sich jedoch um Teilzeitkräfte handeln. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten anzusetzen. Fraglich ist, ob dieses Personal nur für Satzungszwecke eingesetzt wird oder auch andere Aufgaben innerhalb der städtischen Struktur übernimmt.

4) Die neue Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagespflegepersonen im Landkreis ist noch nicht beschlossen. Sinnvoll wäre es daher, die neue Satzung erst zu verabschieden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Andernfalls müssen Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege doppelt Frühstücks- und Vesperkosten zahlen.

5) Wir appellieren an Sie als gewählte Vertreter der Eltern (Bürger), die Kosten für Familien mit mehreren Kindern deutlich zu senken. Für eine Stadt, die sich kinderfreundlich bezeichnet, werden kinderreiche Familien unzureichend finanziell entlastet. Dies führt dazu, dass sich Familien aktuell und auch zukünftig gegen mehrere Kinder entscheiden werden.

6) Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf fühlen sich Familien diskriminiert. Geringverdiener und Besserverdiener werden gegeneinander ausgespielt, da die Schere der zu zahlenden Beiträge eine zu große Spanne aufweist. Eltern mit niedrigem Einkommen konnten bisher durch eine Bezuschussung ihre Ausgaben vom Landkreis erstattet bekommen. Diese Kosten werden nun auf andere Eltern abgewälzt. So etwas spaltet die Gesellschaft. Überdenken Sie bitte, ob Sie eine derartige soziale Entwicklung unterstützen möchten.

7) Für Eltern stellt die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen einen wesentlichen Aspekt für die Zufriedenheit, und damit auch für die Bereitschaft, höhere Gebühren zum Wohl ihrer Kinder zu akzeptieren, dar. Viele Elternvertreter berichten jedoch über Qualitätsverlust aufgrund von Gruppenvergrößerung oder Nichteinhaltung der Vorgaben für die Bemessung der Spiel- und Außenflächen. Auch die jahrelang vernachlässigte Instandhaltung der vorhandenen Einrichtungen und des methodischen Lehrmaterials wird bemängelt. Die Befähigung des pädagogischen Personals wird in einigen Fällen kritisch hinterfragt. Wieso sollen also die Eltern höhere Beiträge entrichten, wenn damit keine wesentlichen Verbesserungen einhergehen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Hagedorn
Sprecher KEBK